20 Meter sind hoch genug

25. März 2019

Erneut ging es um die Höhenentwicklung im Bebauungsplan 52 "Wohn- und Gewerbegebiet westlich der Starnberger Straße und östlich der Kreisstraße M4" (ehemaliges Hettlage Gelände).

Der Investor unternahm einen weiteren Vorstoss, Dachaufbauten auf den Gebäuden bis zu 3,50 m Höhe zusätzlich zuzulassen. Dabei geht es vor allem technische Aufbauten für Lüftungsanlagen.

Die SPD ist der Ansicht, dass dies optisch ein weiteres Geschoss darstellen würde und deshalb den Anwohnern und dem Ortsbild nicht zuzumuten ist. Deshalb erachteten die SPD-Gemeinderäte die Einwendungen der Anwohner in diesem Punkt für wichtiger als die Interessen des Investors. Statt die komplette Lüftungstechnik zusätzlich aufs Dach zu packen sind jetzt nur Lüftungskanäle mit max. 50 cm Höhe erlaubt. Einzige Ausnahme sind die notwendigen Schornsteine für das Blockheizkraftwerk.

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