Bezahlbares Wohnen - Chancen auf Heimat

03. Februar 2021

RICHTLINIE DER GEMEINDE NEURIED ZUR SOZIALGERECHTEN BODENNUTZUNG UND ZUR ERHEBUNG INFRASTRUKTURELLER FOLGELASTEN

Auf Grundlage des Antrags der SPD Fraktion vom 05.07.2016 zur Erarbeitung einer Satzung zur Sozialgerechten Bodennutzung hat der Gemeinderat am 26.01.21 den Erlass einer Richtlinie beschlossen, die die Grundsätze über den zukünftigen Umgang mit neu ausgewiesenem Baurecht festlegt.

Kernpunkt dieser Richtlinie sind die Sozialen Bindungen, die zukünftig Investoren verpflichten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ein Anteil von 30% muss für einen Zeitraum von 40 Jahren für Bevölkerungsgruppen mit mittlerem Einkommen und von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Problemen bei der Wohnraumversorgung (z.B. Senioren, Studenten, Familien mit Kindern, usw.) als begünstigter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.

Dies können Wohnungen nach dem „Neurieder Modell“ sein, bei denen die Belegungsrechte bei der Gemeinde nach festgelegten Kriterien liegen, aber auch Miet- oder Eigentumswohnungen mit Einkommensorientierter Förderung (EOF) oder genossenschaftlichen Wohnungsbau.

Mit der Definition dieser Eckpunkte, an der die SPD Fraktion einen wesentlichen Anteil hatte, hat der Gemeinderat die rechtlichen Möglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft.

Des Weiteren werden die Planungsbegünstigten an den Entwicklungskosten und Folgekosten für die soziale Infrastruktur beteiligt. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lasten erreicht, die ohne entsprechende Regelungen bei der Allgemeinheit blieben, während die Planungsgewinne allein den Grundeigentümern zu Gute kämen.

Damit konnte die SPD Neuried eines ihrer zentralen Anliegen umsetzen, damit in Neuried auch in Zukunft Normalverdiener eine Chance haben, eine Heimat zu finden und zu behalten.

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