Ablehnung der Auskiesung des Gebietes Forst Kasten (Vorranggebiet 804) und Erneuerung der Regionalplanung

Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 8. Okt. 2019:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zipfel,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates Neuried

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neuried und SPD Neuried stellen nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Beschlussfassung im Gemeinderat.

Antrag:

Die Gemeinde Neuried lehnt die Auskiesung des Gebietes Forst Kasten (Vorranggebiet 804) ab und fordert das Landratsamt auf, eine Neubewertung jedes bisherigen Vorrang- und Vorbehaltsgebietes im Regionalplan anhand ökologischer und naturschutzrechtlicher Wertigkeiten durchzuführen. Die Neubewertung ist notwendig, da verschiedene Parameter bei der Ausweisung des Vorranggebietes nicht ausreichend Beachtung gefunden haben. Dazu gehören die Waldfunktionen für den Klimaschutz im Hinblick auf seine Funktion als CO2-Senke, Überhitzungspuffer, Stabilisator des Wasserhaushalts, Frischluftschneise, Frischluft- und Sauerstofflieferant, Luftfilter sowie als artenreiches Ökosystem und als Lebensraum in Zeiten des Artensterbens. Dies gilt umso mehr für den gesamten Verdichtungsraum München und ist dringend notwendig für eine immer dichter bebaute Stadt, die diese lebensnotwendigen Funktionen aus sich heraus nicht mehr erbringen kann. Diese Parameter haben bisher nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden.

Begründung:

Wir begrüßen die Ablehnung der Auskiesung der Dickweise/Planegger Holz durch den Kreistagsausschuss Energiewende – Landwirtschaft – Umweltschutz ausdrücklich. Es ist richtig und ein guter Schritt nach vorne, dass die Auskiesung der sogenannten Dickwiese als nicht raumverträglich eingestuft und damit abgelehnt wurde.

Gleichzeitig kritisieren wir, dass in dem Beschluss der Vorlage des Landratsamtes gefolgt wurde, die eine künstliche Verbindung zwischen der Dickwiese und dem Bannwald* Forst Kasten/Vorranggebiet 804 herstellt. Aus unserer Sicht sind beide Gebiete unabhängig voneinander zu bewerten. In jedem einzelnen Gebiet ist nach dem heutigen Wissensstand die Raumverträglichkeit nicht gegeben, da der Kiesabbau einen massiven Eingriff in das bestehende Ökosystem darstellt. Dieses ist aber im Verdichtungsraum München zwingend zu schützen, da es sonst seinen oben dargestellten wichtigen Funktionen für den Verdichtungsraum München nicht mehr nachkommen kann.

Es ist in Zeiten des Klimawandels nicht hinzunehmen, dass in nächster Zeit 9,5 ha und auf längere Sicht gesehen weitere 35 ha wertvoller Wald im Forst Kasten durch Kiesabbau zerstört werden. Bereits jetzt gibt es im Würmtal 35 ha kiesabbaubedingte Kahlflächen. Schon dies ist aus unserer Sicht nicht verträglich.

Bayern legt ein millionenteures Waldaufforstungsprogramm auf, da kann es nicht sein, dass ein bestehender, gesunder Mischwald flächig gerodet wird. Durch die komplette Rodung und das Abschieben der Erde, wird auch in 50 Jahren kein ökologisch vergleichbarer, hochwertiger, klimaschutzrelevanter Wald nachgewachsen sein. (Einschätzung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald). Eine intensive Prüfung der Stellungnahmen des zuständigen Forstministeriums ist zwingend erforderlich.

Zudem fordern wir die Bayerische Staatsregierung dazu auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Kiesverbrauch zu reduzieren. Der Abbau von Kies bedeutet nicht nur einen massiven Eingriff in die Natur. Kies ist eine endliche Ressource, mit der wir sparsam umgehen müssen. Das heißt, es muss der politische Rahmen gesetzt werden, damit vermehrt Recyclingbeton (RC-Beton) Verwendung findet. In Baden-Württemberg ist es durch den Dialog des Umweltministeriums mit der Bauwirtschaft gelungen, dass der ressourcenschonende RCBeton in einer wachsenden Zahl von Bauten eingesetzt wird. Vorbild sind auch die Niederlande und die Schweiz. Hier verbaut man den RC-Beton schon seit vielen Jahren erfolgreich und im großen Stil. Dadurch wird der Bedarf an neuen Kiesabbauflächen erheblich gesenkt, ebenso wie die notwendige Menge an Deponien für das Ablagern von Bauschutt.

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/abfall-und-kreislaufwirtschaft/kreislaufwirtschaft/wertstoffe-aus-abfaellen/rc-beton/

  • Definition Bannwald bayerisches Waldgesetz (BayWaldG): „Ausgewiesener Wald, der auf Grund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und welchem eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung zukommt“

Birgit Zipfel
Fraktionsvorsitzende GRÜNE Neuried

Mechthild v.d. Mülbe
Fraktionsvorsitzende SPD Neuried