Antrag zum städtebaulichen Wettbewerb in der Ortsmitte Nord

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD Neuried und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neuried zur Behandlung im Bau- und Umweltausschuss am 16.06.2020:

Antrag zur Aufgabenstellung städtebaulicher Wettbewerb

Bündnis 90/Die Grünen und SPD beantragen, die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung für den städtebaulichen Ideenwettbewerb, basierend auf den Beschlüssen des Gemeinderates vom 15.11.2016 und des Bau- und Umweltausschuss vom 04.06.2019, folgendermaßen abzuändern:

  • Die angegebene Fläche für Arztpraxen und Büros soll als Korridor zwischen 1.250 und 2.500 Quadratmeter (m2) Bruttogeschoßfläche (BGF) zu Grunde gelegt werden.

  • Die angegebene Fläche für Einzelhandel soll als Korridor zwischen 2.000 und 2.500 m2 BGF zu Grunde gelegt werden.

  • Es soll im Rahmen der durch die zitierten Beschlüsse definierten angestrebten Höhenentwicklung die Möglichkeit geprüft werden, weitere bis zu 1.000 m2 BGF Wohnraum zu schaffen durch zusätzliche Teilgeschosse auf dem geplanten Geschäfts- und Büroquartier Q2 und/oder dem Wohnquartier Q3.

  • Die angegebene Fläche für Wohnraum soll entsprechend den ersten drei Punkten als Korridor zwischen 6.600 und 10.000 m2 zu Grunde gelegt werden.

  • Die im Zuge der Korridore und erweiterten Teilgeschossigkeit über die Fläche von 6.600 m2 hinaus als Wohnraum geplante Fläche soll für die Schaffung von langfristig bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung stehen sowie der Gemeinde die Möglichkeit geben, im Rahmen der Konzeptausschreibung für Investoren auch Verwertungsmöglichkeiten zu prüfen, bei denen Teile des Grundstückes dauerhaft in gemeindlicher Hand verbleiben (beispielsweise Erbpacht).

  • Die gesamte betrachtete BGF soll dabei einen Wert von 13.000 m2.

Begründung:

Die Gemeinde steht vor großen Investitionen (Kinderhausumbau, Neubau eines Schultraktes mit Musikschule, Neubau des Rathauses, Umbau der Gautinger Straße, Neugestaltung der Außenflächen in der Ortsmitte) bei angespannter Haushaltslage, die durch die Corona Pandemie verschärft wird. Diese notwendigen Investitionen zur Weiterentwicklung unserer Gemeinde sind nur zu stemmen, wenn gemeindliche Flächen in der Ortsmitte verkauft werden. Gleichzeitig hat die Gemeinde aber die Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge und Nachhaltigkeit. Dazu gehören auch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie der Erhalt von Gemeindegrundstücken zur Verfügung durch nachfolgende Generationen. Ziel ist es, den Charakter Neurieds als Wohnort mit einer ausgewogenen sozialen Mischung zu erhalten, die Nahversorgung, den Einzelhandel und die Belebung in der Ortsmitte zu stützen und sowohl gemeindliches Vermögen als auch die Finanzierung geplanter Ausgaben möglichst nachhaltig zu organisieren.

Zur Erinnerung über die Zusammenhänge der möglichen Erträge von Flächen bei unterschiedlichen Nutzungen sei auf die diesbezüglichen Ergebnisse der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Excel“ vom 26.4.2016 verwiesen, die auch den Beschlüssen des Gemeinderates vom 15.11.2016 zu Grunde lagen und hier noch einmal beigefügt sind.

Die Planung mit Korridoren eröffnet maximaler Freiheit für Investoren. Dadurch kann die Gemeinde kreative Konzepte anfordern, bei denen die bestehenden Ziele nach dauerhaft sozialgebundenem Wohnraum, Erhalt von Teilen des Grundstückes im Gemeindebesitz und Finanzierung gewünschter Ausgaben im optimalen Verhältnis zueinander erfüllt werden.

Mechthild v.d. Mülbe
SPD Neuried, Fraktionsvorsitzende

Birgit Zipfel
GRÜNE Neuried, Fraktionsvorsitzende