Generelle Ausweitung der Eintragszeiten während eines Volksbegehrens

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 8.3.2013:

Während der zweiwöchigen Eintragungsfrist eines Volksbegehren soll zusätzlich zu den blichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs von Montag bis Freitag wenigsten dreimal in den Abendstunden und an beiden Samstagen die Möglichkeit der Eintragung angeboten werden.

Der Gesetzgeber verpflichtet die Kommunen in Art 68, Absatz 2 des Bayerischen Landeswahlgesetzes "ausreichend" Gelegenheit" zu bieten, damit sich jede stimmberechtigte Person beteiligen kann. Das ist vor allem durch Eintragszeiten über die üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs hinaus sicherzustellen. Daher verweist das Gesetz ausdrücklich daruf, dass die Eintragunsstunden "so zu bestimmen" seien, dass eine Eintragung möglich wird.

Da die Verwaltung eine Ausweitung der Eintragungszeiten über die Mindestvorgaben de § 79 LWO hinaus auf unseren Antrag zum Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren in Bayern" unter anderem abgelehnt hat, da im Hinblick auf die Neutralität alle Volksbegehren gleich behandelt werden müssen, beantragen wir hiermit die generelle Ausweitung der Eintragungszeiten bei alle zukünftigen Vollksbegehren. Über die konkrete Ausgestaltung der Öffnungszeiten soll im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände und der zu stellenden Anträge entschieden werden.