Satzung zur Sozialgerechten Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet

Antrag der SPD-Fraktion von 4. Juli 2016:

Die Verwaltung wird mit der Erabeitung einer Satzung zur Sozialgerechten Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet beauftragt.

Diese soll beeinhalten:

  • Vor der Neuausweisung von Wohgebieten muss eine angemessene finanzielle Beteiligung an den Entwicklungskosten (sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten, Beitrag zu den Folgekosten für Infrastruktur) vereinbart werden.
  • Ein Drittel des neu entstehenden Wohnraumes muss als sozial gebundener Mietwohnungsbau entstehen (Förderung nach EOF, Belegunsrechte durch die Gemeinde).
  • Alternativ kann nach Entscheidung durch den Gemeinderat ein Drittel der Grundstücksfläche konzeptionell zum Mietwohnungsbau ausgeschrieben werden z.B. für genossenschaftlichen Wohnungsbau oder zum Bau von Mietwohnungen für mindestens 60 Jahre (Umwandlungsverbot) mit Begrenzung der Erst- und Wiedervermietungsmiete auf das durchschnittliche Mietnieveau und Belegungsrechten durch die Gemeinde oder zum Vorkauf eines Drittels der Grundstücksfläche durch die Gemeinde zum ursprünglichen Grundstückswert.

Der Grundstückswert ist unter der Berücksichtigung der Bindungen entsprechend zu ermitteln und zu vergüten. Sollte bereits Baurecht auf einem Grundstück bestehen, z.B. bei Gewerbeflächen, ist dieses anteilig zu bewerten. Als Modell hierfür kann z.B. die Ermittlung des fiktiven Wohnbaurechts der Landeshauptstadt München herangezogen werden.

Begründung:

Wohnraum ist nicht nur in der Landeshauptstadt München teuer, sondern auch im Umland und somit für Menschen mit niedriegem und mittlerem Einkommen häufig nicht bezahlbar. Ein Weg, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bietet das Modell der Sozialgerechten Bodennutzung, das die Landeshauptstadt Müncehn bereits 1994 initiiert hat. Das bisher in Neuried praktizierte Grunderwerbsmodell ist nicht mehr anwendbar. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für die Neurieder Bevölkerung kann durch den freien Markt alleine nicht gedeckt werden.

Um den allgemeinene Zielen der Bauleitplanung

  • einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
  • einer dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechten Bodennutzung sowie
  • den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen und
  • sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten,
    sehen wir es als erforderlich an, eine entsprechende Satzung für Neuried aufzustellen, die für alle zukünftigen Bauvorhaben gleichermaßen Gültigkeit haben soll.

Besonderer Bedarf besteht für:

  • Wohnraum für Personal, das in der Gemeinde benötigt wird, z.B. Mitarbeiterinnen von Kindertagesstätten, Feuerwehr, usw.
  • Wohnraum für ältere Menschen, die ihren Lebensabend in der Nähe ihrer Kinder verbringen wollen.
  • Wohnraum für junge Erwachsene (Auszubildende, Studenten, Berufsanfänger)
  • Wohnraum für Familien bei Veränderung der Lebensumstände (Trennung / Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, etc.) unter Erhaltung des Lebensumfeldes.

Stand: Der Antrag wurde auf der Gemeinderatssitzung von Di, 26.Juli 2016 wegen Zweifeln an der rechtlichen Umsetzung zurückgezogen. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, Erfahrungswerte aus anderen Gemeinden einzuholen, um mittelfristig ein ähnliches Regelwerk verabschieden zu können. Am 26.01.2021 hat der Gemeinderat eine Richtlinie zur Sozialen Bodennutzung beschlossen. https://spd-neuried.de/news/bezahlbares-wohnen-chancen-auf-heimat/