Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 15.04.2013
Die Gemeinde Neuried und von ihr beauftragte Personen und Unternehmen verzichten auf den Einsatz von Laubsaugern und beschränkt den Einsatz von Laubbläsern auf ein notwendiges Mindestmaß ausschließlich zur Laubbeseitigung. Soweit Laub aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht entfernt werden muss, werden vorzugsweise Rechen oder Besen eingesetzt. Wo aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf den Einsatz von Laubbläsern nicht verzichtet werden kann, werden die beauftragten Mitarbeiter zu einem sensiblen Gebrauch angehalten. Bei einer eventuellen Neubeschaffung werden besonders lärm- und abgasarme Geräte angeschafft. Die Neurieder Bürger werden ebenfalls dazu aufgerufen, auf den Einsatz von Laubbläsern und –saugern zu verzichten.
Begründung: Laubbläser und –sauger erleichtern zwar die Arbeit, vor allem bei großen Laubmengen, aber sie sind in mehrfacher Weise schädlich für Mensch und Umwelt. Diese Geräte verursachen eine erhebliche Lärmbelästigung mit teilweise bis zu 115 dB(A). Ein Schalldruckpegel von > 70 dB(A) kann vorübergehende Gehörschädigungen hervorrufen, ab mehr als 85 dB(A) kann das Innenohr bleibende Schäden bis hin zur Taubheit davontragen.
Zudem verbrauchen die Verbrennungsmotoren viel Energie und die entstehenden Abgasemissionen tragen zur Luftverschmutzung bei. Laubbläser wirbeln Bakterien, Pilzsporen sowie teilweise krebserregenden Feinstaub, der aus Reifen, Bremsen und Dieselruß besteht, auf und erhöhen somit in ihrer direkten Umgebung den Keim- und Feinstaubgehalt der Luft.
Laubsauger stören das Ökosystem am Boden, da sie nicht nur das Laub, sondern auch direkt am Boden lebende Kleintiere wie Spinnen, Insekten und Würmer bis hin zu kleinen Igeln einsaugen bzw. anderen Kleintieren durch das Einsaugen der Nahrung und Deckung die Lebensgrundlage entziehen.
Eine allzu gründliche Entfernung von Blättern und Bodenpartikeln verhindert außerdem die Humusbildung durch die im Boden lebenden Mikroorganismen. Der Boden ist schlechter vor Austrocknung und Extremtemperaturen geschützt. Daher sollte das Herbstlaub nur entfernt werden, wo es erforderlich ist. Ansonsten kann es unter die Büsche oder in Beete gekehrt werden, wo es im Winter Kleintieren Schutz bietet und im Frühjahr wertvoller Humus entsteht.